Carsten Bröckelmann
Betriebliche Steuererklärung
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Betriebliche Steuererklärung – Für Unternehmer und Existenzgründer

Wie auch für viele private Steuerzahler ist die Erstellung einer betrieblichen Steuererklärung für Unternehmer und Existenzgründer ein zusätzlicher Zeitaufwand und durch die regelmäßigen Gesetzesänderungen nur schwer zu überblicken. Trotzdem müssen Unternehmen die Steuererklärung regelmäßig machen. Es erwarten Sie aber nicht nur Steuernachzahlungen, sondern gegebenenfalls auch Einsparungsmöglichkeiten. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen und sich nicht alleine mit der Steuererklärung beschäftigen, beauftragen Sie einen Steuerberater, der Sie unterstützt und die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht kennt.

Grundsätzlich beinhaltet eine betriebliche Steuererklärung:

  • Umsatzsteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Kapitalsteuer-Anmeldung
  • Antrag auf Investitionszulagen

Sie möchten erfahren, was die einzelnen Bestandteile im Detail beinhalten? Nachfolgend erklären wir Ihnen alles Wichtige zu den verschiedenen Steuererklärungen und für wen die Steuerarten relevant sind.

Vertrauen erntet, wer Vertrauen sät.
Steuerberatung ist Vertrauenssache!
Herr Bröckelmann
Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater

Diese Bestandteile gehören zu der betrieblichen Steuererklärung

Nicht jede Steuer ist für jedes Unternehmen zu entrichten. Viele Zusatzregelungen und Ausnahmen machen die Steuererklärung zu einer echten Herausforderung. Damit Sie wissen, welche Steuerart für Ihre Rechtsform von Bedeutung ist, finden Sie nachfolgend eine Übersicht.

Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuerpflichtige müssen Ihre Umsatzsteuerjahreserklärung einmal jährlich beim Finanzamt einreichen. Unterjährig müssen je nach Umsatzhöhe auch noch Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt werden. Auch Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuererklärung einreichen, sind aber nach der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit.

Körperschaftssteuererklärung

Die Körperschaftsteuer muss von juristischen Personen entrichtet werden, die Ihren Firmensitz oder Ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben, wie zum Beispiel Stiftungen, Genossenschaften oder GmbHs. Freiberufler, Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen diese Steuer nicht.

Gewerbesteuererklärung

Jeder in Deutschland gemeldete Betrieb muss die Gewerbesteuer an die zuständige Gemeinde zahlen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen die Steuer erst dann zahlen, wenn der Jahresgewinn eines Gewerbebetriebs den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.

Welche Bestandteile in der betrieblichen Steuererklärung enthalten sein müssen und welche Steuern für Ihr Unternehmen relevant sind, hängt also maßgeblich von der Rechtsform ab. Ein Steuerberater erstellt Ihnen die Steuererklärung immer unter der Berücksichtigung dieser.

Für Unternehmen ist eine korrekt erstellte Steuererklärung besonders im Hinblick auf eine mögliche Betriebsprüfung durch das Finanzamt wichtig. Sie möchten erfahren, was Sie bei einer Steuerprüfung oder Betriebsprüfung erwartet? Dann lesen Sie unseren separaten Beitrag mit wichtigen Informationen und Tipps.

Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen Steuerberater in Dortmund oder Witten, der Sie bei der betrieblichen Steuererklärung unterstützt? Dann vertrauen Sie auf die Steuerberatungskanzlei Carsten Bröckelmann. Als autorisierter Berater der Offensive Mittelstand unterstützen wir besonders Mittelständische Unternehmen, bieten aber auch Existenzgründern und Privatpersonen eine ganzheitliche Betreuung an. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns, in welchem wir gerne die möglichen Leistungen für Sie durchsprechen.

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