Steuerprüfung

Den Begriff der Steuerprüfung hören Unternehmer und Steuerpflichtige in der Regel nicht besonders gerne und schauen dem Verfahren mit großer Sorge entgegen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen deshalb zunächst erklären, was Sie bei einer Steuerprüfung erwartet, was sie beinhaltet und wie diese durchgeführt wird.

Außerdem zeigen wir Ihnen, worauf Sie im Vorfeld achten sollten, damit Sie auf die anstehende Prüfung jederzeit vorbereitet sind. Das Wichtigste vorab: Unternehmen und Steuerpflichtige müssen sich bei einer ordentlichen und vollständigen Buchführung und richtig abgeführten Steuern keine Sorgen machen. 

Die Steuerprüfung, worunter in der Regel die sogenannte Außenprüfung beziehungsweise Betriebsprüfung verstanden wird, wird von dem Finanzamt durchgeführt. Überprüft werden kann jeder Steuerpflichtige, der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder aus selbstständiger Tätigkeit erzielt. Nach dem neuen Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz können ohne besondere Voraussetzungen auch Steuerpflichtige überprüft werden, die Überschusseinkünfte von über 500.000 Euro im Jahr erzielen. Im Zuge der Betriebsprüfung überprüft das Finanzamt die von dem Steuerpflichtigen oder vom Unternehmen gemachten steuerlichen Angaben. 

Neben der Betriebsprüfung gibt es noch weitere Prüfverfahren:

So läuft die Steuerprüfung ab

Sollten Sie auf Ihrem Steuerbescheid den Vermerk „Der Bescheid steht nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“ entdecken, deutet das auf eine anstehende Prüfung durch einen Steuerprüfer des Finanzamtes hin. Einige Wochen vor dem Prüfungstermin der Außenprüfung erhalten Sie eine Ankündigung in Form der Prüfungsanordnung, sodass Sie sich ausgiebig auf den Termin vorbereiten können.

In der Prüfungsanordnung ist in der Regel unter anderem festgehalten:

Die Steuerprüfung findet im Regelfall bei dem Steuerpflichtigen vor Ort, beziehungsweise in dessen Betrieb statt. In Ausnahmefällen kann die Prüfung auch in den Räumlichkeiten des beauftragten Steuerberaters stattfinden. Sollte Ihnen der Prüfungstermin nicht passen, ist es möglich, diesen zu verschieben.

Am Prüfungstermin kommt der Steuerprüfer zu Ihnen und muss sich zunächst ausweisen und die Steuerprüfung einleiten. In einem ersten Gespräch mit Ihnen versucht der Prüfer eventuell über private Themen zu sprechen, um mögliche steuerlich relevante Einzelheiten zu erfahren. Achten Sie also immer darauf, nicht zu viel preiszugeben. Sprechen Sie zum Beispiel über regelmäßige Ausflüge zu der weiter entfernten Familie und der Steuerprüfer entdeckt über die Firma abgerechnete Fahrten in die gleiche Gegend, wird es schwierig dies zu rechtfertigen.

Als Steuerpflichtiger unterstehen Sie der sogenannten Mitwirkungspflicht und müssen dem Betriebsprüfer alle benötigten Unterlagen aushändigen. 

Besonders wichtig sind folgende Unterlagen für den Steuerprüfer:

Bei allen Unterlagen, die einen Bezug zum Privatleben des Steuerpflichtigen haben, wird das Finanzamt hellhörig. Das betrifft zum Beispiel die Ausgaben für den Firmenwagen, Reisekosten und Arbeitsverträge mit Familienangehörigen. 

Das Finanzamt darf aber nicht nur Unterlagen in Papierform überprüfen. Sie müssen dem Steuerprüfer auch digitale Daten zur Verfügung stellen. Bei kleineren Unternehmen wird in der Regel verlangt, die gespeicherten Daten auf einem USB-Stick oder einer Festplatte zur Verfügung zu stellen. Aber auch der Zugriff auf Ihre EDV kann verlangt werden.

Schlussbesprechung und Prüfbericht

In einem extra Termin findet die Schlussbesprechung statt, in der die steuerlichen Auswirkungen der Prüfung erklärt werden und strittige Sachverhalte angesprochen werden können. Nach der Schlussbesprechung erhält der Steuerpflichtige dann den Prüfbericht mit den Ergebnissen der Betriebsprüfung. Auf der Grundlage dieses Berichts ergehen die steuerlichen Änderungsbescheide. Allerdings können diese Bescheide über ein Einspruchsverfahren angefochten werden.

Sie stehen vor einer Steuerprüfung und sind sich unsicher, ob Sie alles Wichtige bedacht haben? Sie suchen Unterstützung bei der Buchhaltung, damit Sie bei einer möglichen Steuerprüfung nichts zu befürchten haben? Dann kontaktieren Sie die Steuerberatungskanzlei Carsten Bröckelmann.